Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

Brauchen Sie wirklich ein Verzeichnis? Wir beantworten das ehrlich, bevor wir es Ihnen anbieten.

Ein Steuerungsinstrument, nicht nur eine Formalität

Das Verzeichnis erfasst für jede Datenverarbeitung deren Zweck, die betroffenen Datenkategorien, die Empfänger, die Aufbewahrungsfristen und die Sicherheitsmassnahmen.

Frankreich und Europäische Union

Art. 30 DSGVO. Das Verzeichnis ist für Organisationen mit mehr als 250 Beschäftigten verpflichtend, sowie für kleinere, sobald die Verarbeitung ein Risiko darstellt.

Schweiz

Art. 12 DSG. Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden sind befreit, ausser bei hohem Risiko für die betroffenen Personen. Wir prüfen ehrlich, ob Sie betroffen sind.

Unsere Leistungen

  • Eine vorherige Diagnose, ob das Verzeichnis in Ihrem Fall verpflichtend ist
  • Die Erfassung aller Ihrer Verarbeitungen
  • Ein Verzeichnis auf einem kollaborativen Tool

Prüfen wir gemeinsam, ob Sie betroffen sind

Kostenloses 30-minütiges Erstgespräch.