Brauchen Sie wirklich ein Verzeichnis? Wir beantworten das ehrlich, bevor wir es Ihnen anbieten.
Das Verzeichnis erfasst für jede Datenverarbeitung deren Zweck, die betroffenen Datenkategorien, die Empfänger, die Aufbewahrungsfristen und die Sicherheitsmassnahmen.
Art. 30 DSGVO. Das Verzeichnis ist für Organisationen mit mehr als 250 Beschäftigten verpflichtend, sowie für kleinere, sobald die Verarbeitung ein Risiko darstellt.
Art. 12 DSG. Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden sind befreit, ausser bei hohem Risiko für die betroffenen Personen. Wir prüfen ehrlich, ob Sie betroffen sind.
Kostenloses 30-minütiges Erstgespräch.