Externer Datenschutzbeauftragter und Datenschutzberater

Eine zentrale Ansprechperson für Ihre Compliance, ohne interne Neueinstellung.

Warum diese Funktion auslagern

Datenschutz betrifft gleichzeitig Recht, IT und operatives Geschäft. Eine externe, geschulte Ansprechperson vermeidet Improvisation und sichert Ihre Entscheidungen ab.

Frankreich und Europäische Union

Art. 37 bis 39 DSGVO. Die Benennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) ist für Behörden verpflichtend, sowie für Organisationen mit systematischer Überwachung im grossen Umfang oder umfangreicher Verarbeitung sensibler Daten.

Schweiz

Art. 10 DSG. Die Benennung eines Datenschutzberaters ist freiwillig. Sie bringt eine verfahrensrechtliche Erleichterung: Befreiung von der Konsultation des EDÖB in bestimmten Fällen der Folgenabschätzung.

Unsere Leistungen

  • Die formelle Benennung eines externen DSB oder Datenschutzberaters
  • Eine zentrale Ansprechperson für Ihre Teams, Kunden und die Aufsichtsbehörde
  • Laufende Schulung und Beratung Ihrer Organisation

Sprechen wir über Ihre Organisation

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