Das Dokument ist nach der DSGVO vorgeschrieben. Wir verfassen es auf Basis Ihrer tatsächlichen Datenverarbeitungen.
Die meisten Websites veröffentlichen ein aus dem Internet heruntergeladenes Dokument oder die Standardvorlage ihres CMS. Solche Texte beschreiben oft nicht existierende Verarbeitungen und verschweigen die tatsächlich vorhandenen: Kontaktformular, Sicherheitstools, Reichweitenmessung, Datenübermittlungen ins Ausland.
Art. 13 und 14 DSGVO. Die Informationspflicht besteht ab der ersten Datenerhebung. Ein Verstoss setzt das Unternehmen einer Sanktion durch die zuständige Aufsichtsbehörde aus.
Ihre Datenschutzerklärung muss Ihre Auftragsverarbeiter (Hosting, Drittanbieter, Dienstleister) sowie die Garantien für jede Datenübermittlung ausserhalb der Europäischen Union abdecken.
Ein Dokument, das diesen Punkt auslässt, ist nicht konform, selbst wenn es den Rest Ihrer Verarbeitungen abdeckt.
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