Das Dokument ist sowohl nach DSGVO als auch nach dem schweizerischen DSG vorgeschrieben. Wir verfassen es auf Basis Ihrer tatsächlichen Datenverarbeitungen.
Die meisten Websites veröffentlichen ein aus dem Internet heruntergeladenes Dokument oder die Standardvorlage ihres CMS. Solche Texte beschreiben oft nicht existierende Verarbeitungen und verschweigen die tatsächlich vorhandenen: Kontaktformular, Sicherheitstools, Reichweitenmessung, Datenübermittlungen ins Ausland.
Art. 13 und 14 DSGVO. Die Informationspflicht besteht ab der ersten Datenerhebung. Ein Verstoss setzt das Unternehmen einer Sanktion durch die zuständige Aufsichtsbehörde aus.
Art. 19 und 20 DSG. Die Informationspflicht gilt für jedes Unternehmen, unabhängig von seiner Grösse. Das DSG sieht Bussen bis zu CHF 250 000 gegen die verantwortliche natürliche Person vor, nicht gegen das Unternehmen.
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